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Testungen auf eine Corona-Infektion

Ich habe Symptome. Wie komme ich an einen Corona-Test?

Begeben Sie sich vorsorglich in Quarantäne, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis auf und lassen Sie abklären, ob bei Ihnen ein Test auf eine Covid-19-Infektion vorgenommen werden soll. Wenn Sie keinen Hausarzt haben, nutzen Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung die Suchfunktionen "Arztsuche" oder "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" oder wählen Sie die Rufnummer 116117. 

Fahren Sie nicht direkt in eine Praxis oder in ein Testzentrum. Dort können Sie nur mit einer vorliegenden Überweisung getestet werden.

Ich bin Kontaktperson. Muss ich getestet werden?

Nicht zwingend. Wichtig ist vor allem, dass Sie die Quarantäne einhalten und Ihren eigenen Gesundheitszustand aufmerksam beobachten. Dafür dient das Symptomtagebuch, das Sie gewissenhaft führen sollten. Es dient bei einem eventuellen Ausbruch von Covid-19 bei Ihnen dazu, den Verlauf, d.h. auch den Infektionszeitpunkt und die Dauer der Phase, während der Sie selbst die Krankheit übertragen haben könnten, einschätzen zu können. Das ist wichtig für die ggf. notwendige Ermittlung Ihrer Kontaktpersonen.

Sollten Sie Symptome entwickeln, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis auf und lassen Sie abklären, ob bei Ihnen ein Test auf eine Covid-19-Infektion vorgenommen werden soll. Wenn Sie keinen Hausarzt haben, nutzen Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung die Suchfunktionen "Arztsuche" oder "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" oder wählen Sie die Rufnummer 116117. 

Fahren Sie nicht direkt in eine Praxis oder in ein Testzentrum. Dort können Sie nur mit einer vorliegenden Überweisung getestet werden.

Ich bin Kontaktperson. Wie verhalte ich mich?

Begeben oder bleiben Sie unbedingt in häuslicher Quarantäne und befolgen Sie die vom Robert Koch-Institut vorgegebenen Verhaltensregeln: Hier!

Es gilt für Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement - mit der 2. Änderung.

Das Gesundheitsamt wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden und die häusliche Quarantäne anordnen/bestätigen und sich nach gesundheitlichen Beschwerden erkundigen.

Bei bestehenden Fragen, weiterem Informationsbedarf oder wenn Sie typische Symptome entwickeln, wenden Sie sich bitte sofort an das Gesundheitsamt. Nutzen Sie dazu folgende Telefonnummer: 03831 357-2301.

Wichtig: An den Feiertagen und an den Wochenenden melden Sie sich bitte per E-Mail an: fd33@lk-vr.de.

Beobachten Sie aufmerksam Ihren eigenen Gesundheitszustand. Nutzen Sie dafür das Symptomtagebuch, das Sie gewissenhaft führen sollten.

Sollten Sie andere medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/das Krankenhaus/die Rettungsleitstelle über den Sachverhalt, dass Sie Kontaktperson zu einer auf Covid-19 positiv getesteten Person sind. Beim Kontakt mit medizinischem Personal informieren Sie ebenso die Person/en über diesen Sachverhalt. Dies gilt auch für den Kontakt mit Ordnungsbehörden und der Polizei.

Ich bin auf Covid-19 getestet worden. Wann und woher erhalte ich das Ergebnis?

Das Ergebnis wird Ihnen von der Hausarztpraxis mitgeteilt, die Ihnen die Überweisung zum Testzentrum ausgestellt hat.

Wenn unser Gesundheitsamt einen Testabstrich bei Ihnen angeordnet hat, werden Sie nur im Falle eines positiven Befundes kontaktiert. Ihr zuständiger Ansprechpartner teilt Ihnen vorab mit, in welchem Zeitfenster nach dem Test (je nach aktueller Laborlaufzeit) Sie mit einer Benachrichtigung rechnen sollten. Bleibt eine Benachrichtigung in diesem Zeitfenster aus, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Testbefund negativ ist. Bitte beachten Sie, dass durch das negative Testergebnis eine Quarantänemaßnahme nicht aufgehoben ist.

Ich bin positiv auf Covid-19 getestet worden. Wie verhalte ich mich?

Begeben oder bleiben Sie unbedingt in häuslicher Isolierung und befolgen Sie die vom Robert Koch-Institut vorgegebenen Verhaltensregeln.

Es gilt für Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement - mit der 2. Änderung

Das Gesundheitsamt wird sich bei Ihnen melden und die Anordnung der häuslichen Isolation bestätigen/kontrollieren und sich nach Ihren gesundheitlichen Beschwerden erkundigen. Im nächsten Schritt werden enge Kontaktpersonen zu Ihnen ermittelt und für diese eine häusliche Quarantäne angeordnet.

Bei bestehenden Fragen oder weiterem Informationsbedarf, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt. Nutzen Sie dazu folgende Telefonnummer: 03831 357-2301.

Wichtig: An den Feiertagen und Wochenenden melden Sie sich bitte per E-Mail an: fd33@lk-vr.de.

Sollten Sie andere medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/das Krankenhaus/die Rettungsleitstelle über den Sachverhalt, dass Sie positiv auf Covid-19 getestet worden sind. Beim Kontakt mit medizinischem Personal informieren Sie die Person/en über Ihr positives Testergebnis. Dies gilt ebenfalls für den Kontakt mit Ordnungsbehörden und der Polizei.