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Ich bin in Quarantäne gesetzt worden. Was muss ich beachten?

Es gilt für Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement - mit der 2. Änderung

  • Häusliche Isolation

Sie dürfen für die Zeit der angeordneten Quarantäne Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Separieren Sie sich auch im eigenen Haushalt von anderen Personen soweit es möglich ist. Achten Sie auf die Einhaltung der Hygieneregeln im Haushalt und tragen Sie in gemeinsam genutzten Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Beobachtung durch das Gesundheitsamt

Sie haben die Befragung über alle Ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände oder Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch das Gesundheitsamt zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. Sie müssen zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen (für die zurückliegenden Tage bitte, soweit Sie sich erinnern). 


Sollten Sie Symptome entwickeln oder medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/ das Krankenhaus/ die Rettungsleitstelle, dass Sie eine Kontaktperson einer Person sind, die mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert ist.