Gibt es eine Entschädigung für Verdienstausfälle wegen Quarantäne-Maßnahmen?
Ja. Wer direkt vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten. Dieser ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS-MV) zu beantragen.
Nähere Informationen sowie das Online-Antragsformular zur Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG finden Sie hier: https://ifsg-online.de
Sonderfall: Urlaub im Risikogebiet
Wer in Risikogebieten im Ausland Urlaub gemacht hat, ist verpflichtet, aufgrund der geltenden Quarantänevorschriften in häuslicher Quarantäne zu bleiben.
Wenn zum Zeitpunkt der Abreise der Urlaubsort bereits als Risikogebiet eingestuft war, ist eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen (selbstverschuldete Quarantäne).
Für den Fall, dass das bereiste Urlaubsland erst nach dem Antritt der Reise aufgrund steigender Infektionszahlen (erneut) zum Risikogebiet erklärt wird, wurde nicht schuldhaft gehandelt und besteht ein Entschädigungsanspruch für die Zeit der Quarantäne.