Amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Haustierbestand
Nachdem in der vergangenen Woche auf der Insel Rügen bereits bei mehreren Wildvögeln und am 10.11.2020 auch in Zingst in einem Haustierbestand Geflügelpest nachgewiesen wurde, musste am 12.11.2020 ein weiterer Ausbruch in einer privaten Tierhaltung in Rambin auf Rügen amtlich festgestellt werden. Zahlreiche Hühner, aber auch Enten und Gänse waren in kurzer Zeit verendet, die noch lebenden Tiere, v. a. die Hühner, wurden schwer krank und moribund vorgefunden. In den Untersuchungen wurde, wie bei einigen der Geflügelpest-positiven Wildvögel, das hochpathogene Influenzavirus des Subtyps H5N8 festgestellt. Dieser Virustyp wurde u. a. auch bei einer Vielzahl erlegter Enten gefunden. Gegenwärtig werden weitere verendete Wildvögel untersucht, die u. a. in Bergen a. R., Binz und Neuenkirchen aufgefunden wurden. Betroffen sind neben Greifvögeln (Mäusebussard) auch Gänse. Bei beiden Seuchenausbrüchen in den Hausgeflügelbeständen hielt sich in unmittelbarer Nähe, zum Teil direkt auf den Grundstücken, eine Vielzahl von Wildvögeln auf, überwiegend Stockenten und Möwenvögel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die Infektion des Hausgeflügels über den engen Kontakt zu Wildvögeln erfolgte. Daher sind die angeordneten Maßnahmen (Stallpflicht, Biosicherheit, Hygiene) unbedingt umzusetzen und einzuhalten.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat auch in Rambin den Tierbestand gesperrt und einen Sperrbezirk, der Ortsteile der Gemeinden Rambin, Samtens, Gustow, Poseitz und Altefähr umfasst, eingerichtet. Das ebenfalls eingerichtete Beobachtungsgebiet umfasst die Gemeinden bzw. Ortsteile der Gemeinden Dreschvitz, Ummanz, Sehlen, Garz, Poseritz, Gustow, Altefähr, Rambin, Samtens, Putbus, Sundhagen sowie die Hansestadt Stralsund.
Die von den Restriktionsmaßnahmen betroffenen Gemeinden, Ortsteile bzw. Gemeindeteile sind in der geltenden Tierseuchenverfügung detailliert und konkret aufgeführt.
Tierhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem keine lebenden gehaltenen Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel und Federwild aus oder in den Bestand verbracht werden. Ebenso darf der Geflügelmist nicht in oder aus dem Bestand verbracht werden.
Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung „Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest“ die am 13.11.2020 in Kraft tritt und unter
https://www.lk-vr.de/Hinweise/Geflügelpest
im Bereich "Geltendes Recht" eingesehen werden kann.