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Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Kreisverwaltung
Das gilt ab dem 16. November 2020.
Ab Montag besteht in allen Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen die Pflicht zum tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das gilt für alle Personen, die sich in Gebäuden aufhalten, die dem Hausrecht des Landkreises Vorpommern-Rügen unterliegen. Einzelheiten entnehmen sie bitte dieser Allgemeinverfügung.
13.11.2020