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Formulare für Privatpersonen

Hinweise:

Soll Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege / Hort besuchen, ist dieser Antrag auszufüllen und eine Bestätigung der entsprechenden Einrichtung/Kindertagespflegestelle (Seite 3) einzuholen. Wechselt Ihr Kind die Förderungsart z. B. von der Kinderkrippe in den Kindergarten, von der Kindertagespflege in die Einrichtung oder vom Kindergarten in den Hort muss eine erneute Antragsstellung nach diesem Formular erfolgen.

Diesen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen können Sie postalisch an den

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Jugend
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

senden

oder an den Sprechzeiten in den Standorten

  • Stralsund, Lindenallee 61
  • Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30
  • Stadt Marlow, Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, Amt Barth, Amt Ribnitz-Damgarten in den Ihnen
  • bereits bekannten Ämtern

abgeben.

Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanspruches erhalten Sie postalisch einen Berechtigungsschein zum Besuch der Einrichtung/Kindertagespflege.

Achtung Änderung zum 01. Januar 2025 für die Antragstellung Anspruch auf Förderung und Betreuung sowie Verpflegungskosten in einer Kindertagespflege/Kindertageseinrichtung/Hort der Ämter/Gemeinden/Städte

Altenpleen, Darß/Fischland, Franzburg/Richtenberg, Grimmen, Miltzow, Niepars, Recknitz-Trebeltal, Süderholz

Soll Ihr Kind zum o. g. Zeitpunkt eine/n Kindertagespflege/Kindertageseinrichtung/Hort im Landkreis Vorpommern-Rügen besuchen oder treten Änderungen in Ihren persönlichen, familiären Verhältnisse in Bezug auf eine bestehende Förderung auf, ist der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen postalisch an die Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet KITA, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund zu senden oder kann an den Sprechzeiten am Standort Stralsund, Lindenallee 61 abgegeben werden.

Der Antrag kann auch per E.-Mail gesandt werden, nutzen Sie bitte die E.-Mail Andresse unter Kontakt.




Hinweise:

Hinweise:

Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten zu stellen.

Diesen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen können Sie postalisch an den

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Jugend
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

senden

oder an den Sprechzeiten in den Standorten

  •     Stralsund, Lindenallee 61
  •     Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30
  •     Stadt Marlow, Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, Amt Barth, Amt Ribnitz-Damgarten in den Ihnen
  •     bereits bekannten Ämtern

abgeben.

Achtung Änderung zum 01. Januar 2025 für die Antragstellung auf Verpflegungskosten in einer Kindertagespflege/Kindertageseinrichtung/Hort der Ämter/Gemeinden/Städte

Altenpleen, Darß/Fischland, Franzburg/Richtenberg, Grimmen, Miltzow, Niepars, Recknitz-Trebeltal, Süderholz

Senden Sie bitte den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen postalisch an die Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet KITA, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund  oder geben Sie den Antrag an den Sprechzeiten am Standort Stralsund, Lindenallee 61 ab.

Der Antrag kann auch per E.-Mail gesandt werden, nutzen Sie bitte die E.-Mail Andresse unter Kontakt.