Coronahilfen für Selbständige
Selbständige können Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, sofern die Einnahmen aus der Selbstständigkeit teilweise oder ganz weggefallen sind. Die Leistungen sichern jedoch nur den Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft und beinhalten einen Krankenversicherungsschutz.
Das Unternehmen selbst ist dadurch nicht abgesichert. Dazu haben das Land M-V und der Bund weitere Hilfeinstrumente aufgelegt.
I. Schutzfond der Landesregierung M-V vom 24.03.2020 / 01.04.2020
Die Landesregierung M-V hat für Solo- und Kleinunternehmer, die durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, am 24.03.2020 einen Schutzfonds eingerichtet. Danach stehen Soforthilfe in folgende Höhe zur Verfügung:
- Bis zu 9.000,00 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- Bis zu 15.000,00 Euro fü Unternehmen mit mehr als 5 und bis zu 10 Beschäftigten
- Bis zu 25.000,00 Euro fü Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 24 Beschäftigten
- Bis zu 40.000,00 Euro für Unternehmen mit mehr als 24 und bis zu 49 Beschäftigten
- Bis zu 60.000,00 Euro fü Unternehmen mit mehr als 49 und bis zu 100 Beschäftigten
Ab 25.03.2020 ist eine unkomplizierte Antragstellung möglich. Eine Antragstellung kann vorab per E-Mail erfolgen jedoch ist eine postalische Zusendung zwingend erforderlich. Das Antragsformular finden sie unter:
Weitere Informationen finden Sie unter:
II. Kurzarbeitergeld
Sind Sie Unternehmer eines Betriebs mit mindestens einem Angestellten, so haben sie die Möglichkeit ab 01.03.2020 rückwirkend bei der Bundesagentur für Arbeit sich die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten zu lassen. Lassen Sie sich hierzu von der Bundesagentur für Arbeit telefonisch beraten (0800 45555 20) oder aber informieren Sie sich im Internet unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
III. Steuerliche Erleichterungen
Die Finanzämter der Länder sind seit 13.03.2020 angewiesen, unbürokratisch und vereinfacht zu handeln. Hierzu gehören unter anderem folgende Sofortmaßnahmen:
- Zinslose Stundung von Steuern
- Aussetzung von Steuerforderungen bis Dezember 2020
- Herabsetzung der Vorauszahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer
Prüfen Sie daher bitte in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse, ob eine dieser Möglichkeiten für Sie in Betracht kommt.
IV. Kurzfristige Liquidität durch Kredite der KFW Bank
Folgende Zugänge zu Darlehen sind ab sofort erleichtert, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
1) ERP Gründerkredit Startgeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler unter 5 Jahren am Markt:
- Höchstsumme 30.000,00 EUR für Betriebsmittel
- Laufzeit maximal zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren
2) Weitere KFW Förderprogramme sind ebenfalls möglich. Bitte prüfen Sie die persönlichen Voraussetzungen unter folgender Internetadresse
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Weiterhin hat die KFW Bank eine Hotline für Sie eingerichtet. Sie erreichen die Kollegen unter der Telefonnummer 0800 539 9001.
Unter https://kfw.de/Kfw-Konzern/Newsroom/Aktuelles/kfw-Corona-Hilfe-Unternehmen.html erhalten Sie weitergehende Informationen.
V. Bürgerschaften und Förderkredite
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet über die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Weitergehende und ständig aktualisierte Informationen hierzu sowie die Kontaktdaten gibt es unter
Umfangreiche Informationen und weiterführende Links zur Unterstützung von Selbstständigen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum aktuellen Zeitpunkt ggfs. nicht alle Förderinstrumente und Beihilfen aufgeführt sind. Die obige Aufzählung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.
Für konkrete Nachfragen steht Ihnen die Hotline des Teams Selbstständige unter Tel.: 03831 357-4160, per Fax: 03831 357 444682 oder per Email an kjc-selbständige@lk-vr.de zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr. Am Freitag sind wir zwischen 08.00 und 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Anträge sind bitte auf dem Postweg oder – wenn dies von Ihnen gewünscht ist – per Mail einzureichen. Bei der Übermittlung per Mail bedenken Sie bitte, dass der Mailverkehr nicht verschlüsselt ist.
Informationsschreiben des Eigenbetriebes Kommunales Jobcenter zu Coronahilfen für Selbstständige
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter