Maßnahmen zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
Wir können Sie mit zahlreichen Vermittlungsleistungen unterstützen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über ausgewählte Maßnahmen.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Vermittlungsfachkraft bzw. Ihrer Leistungssachbearbeitung auf, wenn zu konkrete Fragen zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass Sie nach Abschluss einer Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Hier wird unterschieden in Maßnahmen bei einem Träger und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber. Beide Maßnahmen dienen dazu, Ihnen neue notwendige Kenntnisse für den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Über das Vermittlungsbudget ist einer Förderung zur Anbahnung bzw. zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich. Diese Leistung dient der Verbesserung Ihrer Eingliederungschancen. Dafür bieten verschiedene Partner/Träger unterschiedliche Maßnahmen an.
Fallmanagement
Das Fallmanagement befähigt Sie, Ihre individuellen Vermittlungshemmnisse abzubauen, damit diese der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung nicht mehr im Wege stehen.
Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs mit der Zielsetzung, Sie wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.