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Wie viele Personen dürfen sich treffen?

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab Montag, dem 19. April 2021 wieder nur noch mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet (1 Hausstand + 1 Person). Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Kindes erforderlich ist. Ebenso werden dazugehörige notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Es ist sowohl erlaubt, dass sich der Hausstand zu der Einzelperson bewegt, als auch, dass die Einzelperson den Hausstand besucht. Die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, soll möglichst konstant und klein gehalten werden.

In der Öffent­lich­keit ist, wo immer möglich, ein Mindest­abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten. Es wird empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.