Mit wie vielen Gästen darf ich eine Beisetzung abhalten?
Beisetzungen können aktuell mit bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.
Die anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach der Beisetzung aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben.