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Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsberichte

Ziel der Bemühungen der Jobcenter ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu reduzieren (§ 1 Abs. 1 SGB II). Die SGB II-Leistungsempfänger werden zum einen bei vorliegender Bedürftigkeit materiell abgesichert und zum anderen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Im SGB II wird die materielle Grundsicherung eng mit der Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, mit der aktiven und aktivierenden Arbeitsförderung sowie mit den sozialintegrativen Leistungen der Kommunen verzahnt. Das SGB II soll die Eigeninitiative der Leistungsempfänger stärken und sie dazu befähigen, ihre Hilfebedürftigkeit aus eigener Kraft nachhaltig zu überwinden.