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Mitwirkungspflichten

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig.

Das bedeutet, dass alle Angaben im Leistungsantrag und in den hierzu eingereichten Anlagen richtig und vollständig sein müssen. Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (insb. Familien, Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse), sind dem Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in der Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen.

Stellen Sie bitte sicher, dass alle Mitglieder alle notwendigen Informationen, z. B. Bescheide sowie die Ausfüllhinweise des Eigenbetriebes Jobcenter Vorpommern-Rügen zur Antragstellung der SGB II Leistungen, erhalten haben.

Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat.

Der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen holt mit Hilfe eines automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung ein und verwertet diese. Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Wenn Sie einen Antrag stellen oder Unterlagen nachreichen, verarbeiten wir Ihre Daten. Ihnen steht die Information für Antragsteller und Leistungsempfänger im Internet unter https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_2152_1.PDF?1608195662 zur Einsicht zur Verfügung.

Die Information kann auf Wunsch auch in den Geschäftsstellen des Eigenbetriebs Jobcenter eingesehen werden.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter