Sprechstunde der Integrationsbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Nächster Termin von Frau Knäbe: Stralsund, 11. Januar 2021 und Bergen, 26. Januar 2021
Nächster Termin von Herrn Brelle: Ribnitz-Damgarten, 26. Januar 2021
Die nächsten Sprechstunden von Frau Knäbe finden
- am Montag, dem 11. Januar 2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Landratsamt, Carl-Heydemann-Ring 67 in Stralsund, Raum 127 sowie
- am Dienstag, dem 26. Januar 2021 in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Landkreises in Bergen auf Rügen, Störtebeker Straße 30, 4. Etage, Raum 450 statt.
Die nächste Sprechstunde von Herrn Brelle findet
- am Dienstag, dem 26. Januar 2021 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr im Begegnungszentrum, Georg-Adolf-Demmler-Straße 6, Ribnitz-Damgarten statt.
Zur Terminvergabe und bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 03831 357-1213.
Die Integrationsbeauftragten für Menschen mit Behinderungen tragen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen im Landkreis bei. Sie nehmen folgende Aufgaben wahr:
- Prüfung von Verwaltungsunterlagen auf ihre Auswirkung für behinderte Menschen
- Förderung der Zusammenarbeit der gemeinnützigen Vereine mit den gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Behörden und Betrieben
- Angebote von Sprechstunden und Beratungen für hilfesuchende behinderte Menschen
- beratende Mitwirkung bei Bauplanungen und Bauausführungen zur Barrierefreiheit
- beratende Mitwirkung im Tourismusbereich die zur Barrierefreiheit und Inklusion behinderter Menschen beiträgt
Im Landkreis Vorpommern-Rügen sind zwei Integrationsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ehrenamtlich tätig und bieten regelmäßige Sprechstunden an. Frau Knäbe und Herr Brelle wurden auf der Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2019 wiedergewählt.
Frau Knäbe und Herr Brelle führen regelmäßig Beratungen durch.
Die Integrationsbeauftragten haben das Recht, in Beratungen innerhalb der Verwaltung mitzuwirken. Sie sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Aufgaben des Landkreises frühzeitig zu beteiligen, dass seine Anregungen, Vorschläge oder sonstige Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden können.