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Aufstallungspflicht für Geflügel auf die Risikogebiete des Landkreises Vorpommern-Rügen beschränkt

Stallpflicht nur noch in Risikogebieten. Wichtig bleibt verstärkte sorgfältige Hygiene.

Seit dem Geflügelpestausbruch bei einem Mäusebussard am 30.10.2020 sind 148 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht worden. Bei 32 Wildvögeln wurde das Virus nachgewiesen. Nach einer erneuten Risikobewertung des Seuchengeschehens im Landkreis Vorpommern-Rügen ist es vertretbar, die Stallpflicht außerhalb der Risikogebiete aufzuheben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen tritt am 13.01.2021 in Kraft. Demnach muss nur noch in den Risikogebieten Geflügel im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die von der Stallpflicht weiterhin betroffenen Gemeinde und Orte werden hier, auf der Internetseite des Landkreises, in der Allgemeinverfügung vom 12.01.2021 veröffentlicht. Die Geflügelhalter des gesamten Landkreises sind weiterhin verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags des Erregers der Geflügelpest einzuhalten. Das heißt, wer Geflügel hält hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das Seuchengeschehen wird weiterhin intensiv beobachtet und die Maßnahmen werden entsprechend angepasst.

12.01.2021