Änderungen in der Umsetzung der Quarantänepflicht und des Kontaktpersonenmanagements
Allgemeinverfügung tritt am 13. Januar 2021 in Kraft.
Landrat Dr. Stefan Kerth hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Anordnung von häuslicher Isolation in Zusammenhang mit Covid-19-Infektionen und auch den Umgang mit Kontaktpersonen neu regelt. Nach der Allgemeinverfügung gilt eine unmittelbare Pflicht zur Absonderung in häusliche Isolation für alle Personen
1. die Kenntnis davon haben, dass eine nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung bei ihnen vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARSCoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (positiv getestete Personen) oder
2. denen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer bei ihnen vorgenommenen molekularbiologischen Untersuchung das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wurde (positiv getestete Personen) oder
3. die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind.
In der Praxis heißt dies, dass keine mündliche oder schriftliche Anordnung der Quarantäne mehr notwendig ist. Dieser Weg der Anordnung von häuslicher Isolation unter den o.g. Voraussetzungen ist darin begründet, dass auch in Vorpommern-Rügen die Infektionszahlen weiterhin ansteigen und nicht immer alle Personen, die selber infiziert sind oder als Kontaktpersonen gelten, schnell telefonisch erreicht werden können, um eine direkte Anordnung der Quarantäne auszusprechen. Jörg Heusler, Leiter des Gesundheitsamtes Vorpommern-Rügen, betont, dass bei allen Regelungen und Beschränkungen zur Zeit vor allem das Bewusstsein der Einzelnen wichtig ist: „Wenn jemand einen Verdacht auf eine Covid-Infektion hat, weiß, dass er mit einer infizierten Person Kontakt hatte oder gar selber ein positives Testergebnis erhalten hat, dann muss derjenige sich absondern, und dass auch schon vor einem Anruf des Gesundheitsamtes.“ Dies ist mit der am 13.1.202 in Kraft tretenden Allgemeinverfügung nun auch rechtlich geregelt.
Das Gesundheitsamt wird dennoch weiterhin telefonisch Kontakt zu positiv auf eine Covid-19-Infektion getesteten Personen aufnehmen und die Umsetzung der Quarantäne, Fragen der Versorgung und das Führen des Symptomtagebuches besprechen.