Für welchen Zeitraum werden die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt?
Die Unterhaltsleistung wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt (bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag des Kindes). Aufgrund des Einkommens des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils kann es zu Zuständigkeitswechseln kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Zahlungsdauer haben.
Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Unterhaltsleistung kann rückwirkend für einen Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, soweit die im Abschnitt 1 genannten Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren und es nicht an zumutbaren Bemühungen gefehlt hat, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen.