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Wie wirken sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf andere Sozialleistungen aus?
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gehören zu den Einkünften, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Sie werden deshalb, als vorrangige Sozialleistung, auf die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII als Einkommen des Kindes angerechnet.