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Übergang der Unterhaltsansprüche

Werden einem Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, gehen in Höhe dieser Leistungen seine Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil auf das Land über. Das Land fordert den unterhaltspflichtigen Elternteil – bei Vorliegen unterhaltsrechtlicher Voraussetzungen - zur Rückzahlung der gewährten Unterhaltsvorschussleistungen auf.