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Freiwillige Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen

120. 000 Euro im Fördertopf - Anträge sind bis 31. März 2021 zu stellen

Auch im Haushaltsjahr 2021 wird der Landkreis Vorpommern-Rügen wieder Maßnahmen gemäß seiner Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung mit insgesamt 120.000 € fördern. Dies betrifft Projekte und Initiativen im sozialen und gesundheitlichen Bereich. Landrat Stefan Kerth: „Ich bin froh, dass der Landkreis diese wichtige Arbeit unterstützen kann. Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben muss jedem zugänglich sein und dazu wollen wir beitragen.“

Die Träger der freien Wohlfahrtspflege haben die Möglichkeit, bis zum 31. März 2021 ihre Anträge für das laufende Jahr zu stellen. Entsprechende Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen https://www.lk-vr.de/index.php?object=tx,3034.3&ModID=6&FID=2152.2890.1 zur Verfügung.

Über die Verteilung von Zuwendungen entscheidet nach Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich im August 2021der Kreisausschuss.

Autor: Dörte Lange, 04.02.2021