Freiwillige Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen
120. 000 Euro im Fördertopf - Anträge sind bis 31. März 2021 zu stellen
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege haben die Möglichkeit, bis zum 31. März 2021 ihre Anträge für das laufende Jahr zu stellen. Entsprechende Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen https://www.lk-vr.de/index.php?object=tx,3034.3&ModID=6&FID=2152.2890.1 zur Verfügung.
Über die Verteilung von Zuwendungen entscheidet nach Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich im August 2021der Kreisausschuss.