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Öffnung von Kosmetik-, Nagel-, und Fußpflegestudios am 1. März

Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern Rügen vom 26. Februar 2021

Auf dem letzten MV-Gipfel setzte sich Landrat Dr. Stefan Kerth erfolgreich für vorzeitige Öffnungen körpernaher Dienstleistungen ein. Dort wurde die Grundlage gelegt, dass im Landkreis Vorpommern-Rügen neben Friseurgeschäften auch Kosmetikstudios, Nagelstudios und Fußpflegepraxen bereits am 1. März 2021 öffnen dürfen. Hierzu wurde heute die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
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26.02.2021