Ausbruch der Geflügelpest in Stralsund.
Aufstallungspflicht bleibt weiterhin im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen bestehen.
Am 9. März 2021 musste ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt werden. Betroffen ist eine private Tierhaltung in Stralsund. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat den Tierbestand gesperrt und einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet in einem Radius von 3 km und 10 km um die Hansestadt Stralsund festgelegt.
Die aktuelle Seuchenlage im Wildvogelbereich erfordert, dass Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere, den Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln verhindern. Es besteht daher weiterhin im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen die Aufstallungspflicht. Darüber hinaus sind die Tierhalter in den Sperrbezirken verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem lebende gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie Erzeugnisse von Geflügel, Federwild sowie der Geflügelmist nicht aus oder in den Bestand verbracht werden. Die vollständigen einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen sowie die betroffenen Gemeinden und Ortsteile ergeben sich aus der Allgemeinverfügung Nr. 9 / 2021 „Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest in Stralsund“, die am 10.03.2021 in Kraft tritt und unterhiereingesehen werden kann.