Seiteninhalt

Modellregion: Fischland-Darß-Zingst und Küstenvorland

Im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs Modellregionen wurde Fischland-Darß-Zingst sowie das Küstenvorland im Oktober 2020 zur Modellregion ernannt. Hintergrund ist die Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern, die konkrete Handlungsfelder benennt wie zum Beispiel die Organisation und Finanzierung von touristischen Strukturen, Infrastruktur und Mobilität, die Verbesserung von Innovation und Qualität, die Erhöhung von Tourismusakzeptanz und-bewusstsein sowie die Lösung der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen.

Zur Erprobung der Umsetzung dieser Aufgabenstellungen wurden 5 Modellregionen im Land eingerichtet. Exemplarisch sollen die Modellregionen übertragbare Vorhaben beispielsweise zur Tourismusfinanzierung, zum Aufbau neuer Strukturen im Tourismus, gegenseitigen Anerkennung von Kurkarten, interkommunalen Zusammenarbeit und Infrastrukturentwicklung, ortsübergreifenden Mobilität und Einführung von zeitgemäßen Prädikatisierungskategorien testen. Die Ergebnisse sollen für die weitere Umsetzung und die Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen genutzt werden.

Die Laufzeit des Projektes der Modellregion Fischland-Darß-Zingst einschließlich Küstenvorland startete am 01.01.2021 und endet am 31.12.2022. Das Wirtschaftsministerium des Landes unterstützt die Modellregion inhaltlich und finanziell bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.

Entsprechend des Antrages der Modellregion und der daraufhin erfolgten Ernennung als Modellregion setzt sich die Modellregion folgende Ziele:

  • Einführung einer elektronischen Gästekarte inkl. elektronisches Meldewesen

  • Verstetigung der interkommunalen Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Landkreisverwaltung Vorpommern-Rügen innerhalb der gesamten Reisedestination Fischland-Darß-Zingst und Schaffung von strukturellen Voraussetzungen für ein nachhaltiges Betreiberkonzept der Gästekarte   

  • Gegenseitige Anerkennung der Kurkarten inkl. Harmonisierung der Abgabensatzungen als Vorstufe eines einheitlichen Erhebungsgebietes

  • Einrichtung eines fahrpreislosen kurtaxfinanzierten ÖPNV unter Einbeziehung des nicht-prädikatisierten Küstenvorlandes mit rechtlichen Regelungen (Berücksichtigung der Nutzung durch Einwohner)

  • Digitalisierung der Erhebung der Kurabgabe, bargeld- und ggf. kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten, digitaler Meldeschein

  • Offlinefähige mobile PWA-Anwendung mit rabattierten Ausflugsangeboten

  • Etablierung einer höherwertigen Kaufkarte im zweiten Schritt (Sicherung Barrierefreiheit)