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Aufgaben
Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt in folgenden Punkten:
- Wahrung der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse von älteren Menschen, pflegebedürftigen Volljährigen und volljährigen Menschen mit Behinderungen (Nutzende) in Wohnformen,
- Schutz der Nutzenden vor Gewalt, Diskriminierung, Ausbeutung und Missbrauch unter Berücksichtigung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Herkunft sowie der sexuellen Identität und geschlechtlichen Vielfalt, um eine kultur- und diversitätssensible Pflege und Betreuung, sowie eine angemessene Lebensgestaltung zu ermöglichen,
- Förderung der Selbstständigkeit, der Selbstbestimmung, der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Mitwirkung der Nutzenden,
- Stärkung der Beratung und Informationsvermittlung zu Pflege- und Betreuungswohnformen für ältere, pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen,
- Sicherung einer dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechenden Qualität des Wohnens und der Betreuung,
- Förderung der Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Betreibern von Wohnformen (Anbietern) und deren Verbänden, den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, dem Medizinischen Dienst, den Eingliederungshilfeträgern sowie den Sozialhilfeträgern,
- Durchsetzung der dem Anbieter gegenüber den Nutzenden obliegenden Pflichten und
- Ermöglichung von selbstbestimmten Pflege- und Betreuungswohnformen für ältere, pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen.
