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Testmöglichkeiten im Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Testmöglichkeiten werden nur bis zum 28. Februar 2023 aufrechterhalten. Bereits die Sechste Corona-Testverordnung vom 16. Januar 2023  schränkte die kostenlose Testung für Bürgerinnen und Bürger weiter ein, sodass nur noch wenige Personengruppen anspruchsberechtigt waren. Testpflichten bestehen für Ungeimpfte beim Betreten von Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen und ähnlichem. "Freitesten" muss sich weiterhin medizinisches und pflegerisches Personal vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit, wenn eine Corona-Erkrankung bestätigt wurde und Symptome vorhanden sind.

Gut zu wissen:

Ob PoC-Test, Antigen-Test oder Schnell-Test genannt – eines haben sie alle gemeinsam: Mit Hilfe dieser Tests lässt sich mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen, ob Sie das Corona-Virus in sich tragen und damit möglicherweise für andere Menschen in Ihrem Umfeld ansteckend sind. Das sollten Sie wissen: Ein hundertprozentiger Nachweis ist das allerdings nicht, auch dann nicht, wenn das Ergebnis zunächst negativ sein sollte. Haben Sie Symptome? Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie positiv sind. Auch wenn Sie eine enge Kontaktperson einer oder eines an Covid-19 Erkrankten sind, liegt die Vermutung sehr nahe, dass Sie selbst auch betroffen sein können.

Ein Selbsttest kann einen ersten Hinweis geben und – je nach Sensitivität – ein positives Ergebnis bereits bestätigen. Am besten sollte bei einem positiven Testresultat ein zweiter Test in einem Testzentrum erfolgen. Dort werden hochwertige Antigen-Schnelltests eingesetzt. Bestätigt sich der Verdacht des positiven Selbsttests, kann der PCR-Abstrich beim Hausarzt, im Abstrichzentrum oder in einem der Schnelltestzentren erfolgen, die auch PCR-Abstriche anbieten.