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Bis auf wenige Ausnahmen - Geflügel darf wieder ins Freiland

Einzig um Semlow muss das Geflügel voraussichtlich bis Ende April im Stall ausharren.

Aufstallpflicht um Semlow im Landkreis Vorpommern-Rügen
Aufstallpflicht um Semlow im Landkreis Vorpommern-Rügen

Mit der neuen Risikobewertung für den Landkreis Vorpommern-Rügen steht fest: das Geflügel darf fast im gesamten Kreisgebiet ab sofort wieder raus. Die generelle Stallpflicht wird aufgehoben und die Beobachtungsgebiete um Stralsund und um Bergen/Neklade entfallen. Einzig im noch bestehenden Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um Semlow muss Geflügel voraussichtlich bis Ende April im Stall ausharren. Die derzeit noch von der Aufstallungspflicht betroffenen Gebiete können aus der Allgemeinverfügung Nr. 12/2021 vom 12.03.2021 auf der Landkreisseite www.lk-vr.de entnommen werden.

Laut Aussagen des Landkreises gab es in dieser Saison das stärkste Geflügelpestgeschehen der letzten Jahre. So waren seit November 2020 insgesamt 10 Tierhaltungen im Landkreis Vorpommern-Rügen von Geflügelpest betroffen: neben 6 Privathaltungen mit Geflügelzahlen von 4 bis 250 Tieren und einem Tierpark auch 4 größere Putenbestände.

Bei Wildvögeln konnte das Virus insgesamt in 75 Fällen nachgewiesen werden. Am häufigsten waren Schwäne, Enten, Möwen, Gänse und Greifvögel betroffen. Im Kreisgebiet gab es den letzten positiven Befund Mitte März 2021 bei einem verendeten Höckerschwan im Wieker Bereich auf Rügen. Die derzeitigen Feststellungen von Vogelgrippe bei Wildvögeln haben sich überwiegend in den Westen und den Süden Deutschlands verlagert.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weiterhin einzelne Wildvögel im Landkreis das Geflügelpestvirus in sich tragen. Insofern weist das Veterinäramt auf die nach Geflügelpestverordnung immer einzuhaltenden seuchenhygienischen Maßnahmen hin. Das heißt, die Fütterung des Geflügels muss so erfolgen, dass Wildvögel nicht an das Futter gelangen können. Geflügel darf keinen Zugang zu Wasserflächen oder Tümpeln haben, zu denen Wildvögel einfliegen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss zudem für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

15.04.2021