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AGH-Merkmal: Zusätzlichkeit
Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden.
Ausgeschlossen sind Arbeiten,
- die keinen zeitlichen Aufschub dulden,
- die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung ausgeführt werden,
- die Verkehrssicherungspflichten umfassen,
- laufende Instandsetzungs-und Unterhaltungstätigkeiten beinhalten,
- im Rahmen der Pflegeversicherung durchgeführt werden müssen oder
- zwingend notwendig sind und
- originäre Aufgaben eines Vereins darstellen oder
- die aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen durchgeführt werden müssen.
Sofern Maßnahmeträger Arbeiten für Dritte (bspw. Kommune, Schule) übernehmen, ist die Zusätzlichkeit danach zu beurteilen, ob die Arbeiten für den Dritten zusätzlich sind.
19.04.2021
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter