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Antragsfristen

Für die Einreichung von Anträgen für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II gelten folgende Einreichungsfristen, damit ein rechtzeitiger Maßnahmebeginn sichergestellt werden kann.

Beginn der Maßnahme

Einzureichen bis

01.01.

31.10. des Vorjahres

01.02.

30.11. des Vorjahres

01.03.

31.12. des Vorjahres

01.04.

31.01. des laufenden Jahres

01.05.

28.02. des laufenden Jahres

01.06.

31.03. des laufenden Jahres

01.07.

30.04. des laufenden Jahres

01.08.

31.05. des laufenden Jahres

01.09.

30.06. des laufenden Jahres

01.10.

31.07. des laufenden Jahres

01.11.

31.08. des laufenden Jahres

01.12.

30.09. des laufenden Jahres

20.04.2021 
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter