Wer wird wann geimpft?
Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben Personen,
1. die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert,
2. die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in medizinischen und ambulanten Einrichtungen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und
4. Personen, die im Auftrag einer der im Punkt 3 genannten Einrichtungen im Ausland tätig sind.
Ab dem 12. Januar 2021 werden Senioren ab 80 Jahren geimpft, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben und ihren Hauptwohnsitz in MV haben. Diese Personen erhalten ab dem 7. Januar 2021 ein Einladungsschreiben, in dem das Prozedere der Terminvereinbarung beschrieben ist. Nur wer einen Brief erhält, kann telefonisch bei einem zentralen Callcenter einen Impftermin vereinbaren. Zweitwohnsitzbesitzer erhalten diesen Brief an ihrem Hauptwohnsitz.
Die weiteren Impfgruppen werden rechtzeitig persönlich informiert!