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Welche Unterlagen benötige ich für meinen Impftermin?

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordnung: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

Das Aufklärungsmerkblatt und den Anamnese- & Einwilligungsbogen können Sie schon im Voraus ausfüllen. Diese sind auf den Webseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter Informationsmaterial / Formulare zu finden.