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Darf ich das negative Testergebnis meines Arbeitgebers auch für weitere Einrichtungen/ Dienstleistungen nutzen?

Ja, das ist möglich, wenn der Arbeitgeber oder Dienstherr eine entsprechende Bescheingung ausstellt, was auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen muss. Der Test gilt dann 24 Stunden. Bescheinigt werden dürfen Schnell- und Selbsttests. Der Nachweis muss folgende Angaben erhalten:

1. Ort und Name des Arbeitsgebers

2. Datum und Uhrzeit des Abstrichs

3. Name und Anschrift der oder des Gestesteten

4. Bestätigung, dass die getestete Person im Unternehmens beschäftigt ist

5. Testergebnis

6. Art und Name des durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Tests

Bitte bewahren Sie das Dokument über die Testzertifizierung 4 Wochen auf, da es auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde herauszugeben ist!