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Welche Regelungen gelten aktuell für Schulen? (Inzidenz unter 50)

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten, liegt die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut derzeit unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Deshalb findet der Regelbetrieb für alle Klassenstufen – also auch für die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse - statt.

Auch die überbetrieblichen und außerbetrieblichen Bildungsstätten der Berufsbildung sind wieder geöffnet. Ebenso die Volkshochschulen für Kurse, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Erwerb eines Schulabschlusses anstreben. Überall dort, wo Präsenzunterricht stattfindet, kann Sportunterricht im Freien erteilt werden.


Wechsel zwischen den Inzidenzstufen:

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.