Was muss nach den Herbstferien beachtet werden?
Genau wie in den Schulen, muss auch in den KiTas und in der Hortbetreuung in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien in den Innenräumen einen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Regelung gilt sowohl für die Kinder als auch für die Beschäftigten.
Auch müssen Eltern nach den Herbstferien wieder eine Erklärung über die Einreise aus einem Risikogebiet vorzeigen, damit die Kinder wieder an der Betreuung teilnehmen können.
Hier finden Sie die Formulare für folgende notwendigen Erklärungen:
- Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung von schweren mit COVID-19 zu vereinbarenden KrankheitssymptomenVorlage für die Wiederaufnahme in die Kindertagesförderung
- Reiserückkehrnach schulischen Ferienfür den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kindertagesförderungdes Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses
- Hort: Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses