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Bekomme ich eine Entschädigung, wenn die Kita geschlossen ist?

Seit dem 30.03.2020 gilt die Regelung zur Eltern-Entschädigung in der Corona-Krise. Wer durch die Betreuung eines Kindes z. B. aufgrund einer behördlichen Quarantäneanordnung nicht arbeiten kann und deshalb Verdienstausfall hat, erhält vom Arbeitgeber für maximal sechs Wochen 67 Prozent vom Nettolohn.

Nähere Informationen und die Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.