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Online - Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Ab dem 1. Januar 2015 können Fahrzeuge auch online außer Betrieb gesetzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen worden sein (Code auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscode)
  • neuer Personalausweis (nPA) bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion
  • Kartenlesegerät zum Einlesen des nPA bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels oder
  • Smartphone mit kostenloser Ausweis-App: https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
  • Zugang zum Bezahlsystem "Giropay" oder eine Kreditkarte (Mastercard/Visa)


So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  8. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden darf, wenn die Codes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten freigelegt wurden.

Abmeldedatum des Fahrzeuges ist grundsätzlich der nächste Werktag. Die Reservierung der Kennzeichen ist spätestens nach 3 Werktagen möglich.


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