Online - Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Ab dem 1. Januar 2015 können Fahrzeuge auch online außer Betrieb gesetzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen worden sein (Code auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscode)
- neuer Personalausweis (nPA) bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion
- Kartenlesegerät zum Einlesen des nPA bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels oder
- Smartphone mit kostenloser Ausweis-App: https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
- Zugang zum Bezahlsystem "Giropay" oder eine Kreditkarte (Mastercard/Visa)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden darf, wenn die Codes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten freigelegt wurden.
Abmeldedatum des Fahrzeuges ist grundsätzlich der nächste Werktag. Die Reservierung der Kennzeichen ist spätestens nach 3 Werktagen möglich.