Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Die Beantragung einer Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ohne Wechsel des Halters und Zulassungsbezirks erfolgte bereits ab dem 01.10.2017 internetbasiert.
Ab dem 01.10.2019 können sämtliche Wiederzulassungsvorgänge internetbasiert zugelassen werden, einschließlich eines Halterwechsel sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
- das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen sein
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.