Der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen informiert zum Corona-Bonus und zum Brückentag
Corona-Bonus:
Mit einem Corona-Bonus sollen Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, wegen der Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns unterstützt werden: Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder wer mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält durch den Eigenbetrieb Jobcenter im Mai 2021 einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Voraussetzung ist dabei, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für volljährige Bürgerinnen und Bürger, die noch bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Eine gesonderte Antragstellung ist für den Corona-Zuschlag nicht erforderlich.
Die Einmalzahlung wurde bereits mit den Grundsicherungsleistungen für den Mai 2021 ausgezahlt. Ein entsprechender Bescheid wird zeitnah versandt.
Brückentag am 14. Mai 2021:
Der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen weist zudem darauf hin, dass die Mitarbeiter*innen des Jobcenters am Brückentag nach Christi Himmelfahrt, also am 14. Mai 2021, nicht erreichbar sind.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre Anliegen an einem anderen Tag zu klären. Dafür stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- Telefonisch ist das Kommunale Jobcenter unter der Telefonnummer +49 (3831) 357-3000 zu erreichen.
- Auch per E-Mail und Fax stehen die Kollegen zur Verfügung: KJC-VR@lk-vr.de bzw. Nummer +49 (3831) 357-444030.
- Weiterhin ist es möglich, das Jobcenter auch postalisch zu erreichen:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Eigenbetrieb Jobcenter
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund
- Zudem können Schriftstücke auch direkt und formlos in die an jedem Standort an den Hausfassaden befindlichen Hausbriefkästen geworfen werden.
Wir sind für Sie da!
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter