Datenschutzerklärung
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung der oben genannten Online-Angebote verwendet.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit.a) DSGVO (Einwilligung) sowie aus Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Die Nichtbereitstellung Ihrer Daten hätte zur Folge, dass Sie die Angebote nicht nutzen können.
Soweit Sie mit einer Übermittlung der Daten nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, Ihren Antrag vor Ort ohne elektronische Datenübermittlung bearbeiten zu lassen.
Verschiedene Rechtsvorschriften berechtigen bzw. verpflichten den Landkreis Vorpommern-Rügen, Ihre personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen an Dritte zu übermitteln.
Empfänger können sein: Kraftfahrt-Bundesamt, Hauptzollamt, Finanzamt, interne Organisationseinheiten (Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Recht, Fachgebiet Bußgeld), externe Zulassungsbehörden, Kfz-Versicherungsgesellschaften, Träger der Sozialhilfe, an zuständige Stellen anderer Staaten, Übermittlung zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecken, natürliche und juristische Personen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen.
Für die Datenverarbeitung nutzt der Landkreis Vorpommern-Rügen IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer findet nur im zwingend erforderlichen Umfang statt.
Ihre personenbezogenen Daten werden spätestens nach einem Jahr nach Außerbetriebsetzung im örtlichen Fahrzeugregister gelöscht (§ 45 Abs.1 FZV i.V.m. § 32 STVG).
Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn diese für die Zwecke nach § 32 StVG nicht mehr benötigt werde. Weitere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO, insbesondere zu den Betroffenenrechten, erhalten Sie unter: www.lk-vr.de/Datenschutz.