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Weitere Öffnungen per Allgemeinverfügung
Was ist bereits ab 1. Juni im Landkreis Vorpommern-Rügen vorzeitig erlaubt
Vorpommern-Rügen zieht weitere Öffnungsschritte per Allgemeinverfügung vor.
Wieder möglich sind damit bereits ab dem 1. Juni 2021
- der Betrieb und Besuch von Theatern, Konzerthäusern, Opern und ähnliche Einrichtungen,
- der Betrieb und der Besuch von Zirkussen,
- der Betrieb und Besuch von Indoor-Freizeitaktivitäten,
- der Betrieb und Besuch von Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen und
- Zusammenkünfte in Gaststätten aus familiären Anlässen mit bis zu 30 Personen in separaten Räumen
Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Es müssen lediglich jeweils vorgesehenen Anlagen der Corona-Landesverordnung beachtet werden.
01.06.2021