Seiteninhalt

Weitere Öffnungen per Allgemeinverfügung

Was ist bereits ab 1. Juni im Landkreis Vorpommern-Rügen vorzeitig erlaubt 

Vorpommern-Rügen zieht weitere Öffnungsschritte per Allgemeinverfügung vor.

Wieder möglich sind damit bereits ab dem 1. Juni 2021

  • der Betrieb und Besuch von Theatern, Konzerthäusern, Opern und ähnliche Einrichtungen,
  • der Betrieb und der Besuch von Zirkussen,
  • der Betrieb und Besuch von Indoor-Freizeitaktivitäten,
  • der Betrieb und Besuch von Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen und
  • Zusammenkünfte in Gaststätten aus familiären Anlässen mit bis zu 30 Personen in separaten Räumen

Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Es müssen lediglich jeweils vorgesehenen Anlagen der Corona-Landesverordnung beachtet werden. 


01.06.2021