Das Jobcenter Vorpommern-Rügen informiert: Auszahlung des Kinderfreizeitbonus im August
Titel der Information
Für den Monat August 2021 haben minderjährige Personen, die im August 2021 im Jobcenter Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, einen Anspruch auf einmalig 100,00 Euro nach § 71 Absatz 2 SGB II. Dieser sog. „Kinderfreizeitbonus“ aus dem Corona-Aufholpaket soll bedürftige Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, während der Coronapandemie Versäumtes nachzuholen und Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen.
Der Bonus wird im Laufe des Monats August 2021 als Einmalzahlung für jedes Kind gewährt, das am 1. August noch minderjährig ist. Ausgeschlossen sind Kinder, die am 1. August 2021 bereits 18 Jahre alt (volljährig) sind oder an diesem Tag 18 Jahre alt werden.
Die Gewährung erfolgt automatisch, eine separate Antragstellung ist nicht erforderlich.
Bei Fragen ist der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen unter der Telefonnummer +49 (3831) 357-3000, aber auch per E-Mail und Fax zu erreichen: KJC-VR@lk-vr.de bzw. Nummer +49 (3831) 357-444030.