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OVG Greifswald bestätigt die geltende Abfallgebührensatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen

Urteil vom 26. Oktober 2021 bestätigt die geltende Satzung

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die seit dem 01.01.2016 geltende Abfallgebührensatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen umfassend überprüft und bestätigt. Ein gegen die Satzung gerichteter Normenkontrollantrag wurde mit Urteil vom 26.10.2021 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 K 441/16) zurückgewiesen. Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Erhebung der in der Abfallgebührensatzung enthaltenen Grund-, Leistungs- und Sondergebühren nicht gegen geltendes Recht verstoße. Insbesondere habe der Landkreis die Höhe der Gebührensätze ordnungsgemäß ermittelt. Auch die Bildung einer einheitlichen Einrichtung für das gesamte Kreisgebiet nach der Kreisgebietsreform und die Erhebung einheitlicher Gebühren sei nicht zu beanstanden. Die Entscheidung ist von Bedeutung für jene Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldner, die gegen Abfallgebührenbescheide der Jahre 2016 Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben hatten. Der Landkreis wird die derzeit ruhend gestellten Widerspruchs- und Klageverfahren nach Vorliegen der Urteilsgründe wiederaufnehmen.

28.10.2021