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Welche Folgen hat die eigene Infektion für enge Kontaktpersonen?

Zunächst sollten Sie Ihre engen Kontaktpersonen über Ihren Status als positiv Getestete(r) informieren. Allerdings sind Sie dazu nach der aktuellen Corona-Landesverordnung MV nicht verpflichtet.
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1. Ihre Kontaktpersonen müssen sich auch nicht mehr in Quarantäne begeben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen müssen weiterhin einen negativen Schnell- oder PCR-Test gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn sie infiziert sind, als Kontaktperson jedoch nicht. Die Einrichtungen können eigenständige Schutzmaßnahmen ergreifen nach ihrem Hausrecht.

2. Bitte geben Sie ebenfalls die Information an Ihre Kontaktpersonen weiter, dass das Gesundheitsamt des Landkreises  Vorpommern-Rügen in der Regel keinen Kontakt mehr aufnimmt. 

3. Wenn Ihre Kontaktpersonen zum Beispiel in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind, ist es besonders wichtig, diese über ihre Erkrankung zu informieren: Es gilt, gefährdete und vulnerable Personengruppen zu schützen

Mehr Informationen zu engen Kontaktpersonen

Hinweise des Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS):