Ich bin enge Kontaktperson – Was nun?
Letzte Aktualisierung am 9. Februar 2023
Über einen langen Zeitraum galten sowohl für Infizierte als auch deren engen Kontaktpersonen aus dem z.B. beruflichen, schulischen oder privaten Umfeld strenge Vorschriften zu Isolation und Quarantäne. Dies hatte sich bereits mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vom 2. Mai 2022 und der Corona-Landesverordnung vom 6. Mai 2022 in Mecklenburg-Vorpommern geändert.
Was Kontaktpersonen beachten sollten
In allen Bereichen wurden die Vorgaben stark zurückgefahren, auch für Kontaktpersonen: Diese müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Empfohlen wird in der Corona-Landesverordnung vom 1. Oktober 2022, dass alle Kontaktpersonen
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- für 5 Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person die eigenen Kontakte reduzieren
- 5 Tage lang nach dem letzten Kontakt täglich einen Test durchführen
Gibt es Vorgaben für medizinisches und pflegerisches Personal?
Auch für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen gibt es als Kontaktpersonen keine Verpflichtungen mehr, es sei denn, das Hausrecht der Einrichtung schreibt etwas anderes vor.
Ergibt eine Testung jedoch ein positives Ergebnis, muss vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Einrichtung ein Testnachweis ein negatives Ergebnis anzeigen. Dazu sind diese Personen ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet.
Mehr zu Verhalten nach positivem Selbst-/Schnelltest
Gut zu wissen:
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- In der Regel werden Sie von der positiv auf das Coronavirus getesteten Person über Ihren Status als Kontaktperson informiert. Diese Meldungen können auch durch Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kitas, Schulen, (Sport-)Vereine oder medizinische und Pflegeeinrichtungen erfolgen.
- Das Gesundheitsamt wird sich nicht bei Ihnen melden und nur noch in Ausnahmefällen Kontakt aufnehmen, z.B. wenn vulnerable Personen beteiligt sind.
Schriftliche Nachweise über Ihre Quarantäne-Anordnung stellt das Gesundheitsamt nicht mehr aus. Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte per E-Mail an FD33@lk-vr.de.
Weitere Hinweise
Merkblatt für Infizierte und Kontaktpersonen (unverändert mit Stand vom 6. Mai 2022)
Übersicht Orientierungshilfe für Betroffene