Fortbestand der Beratungslandschaft im Landkreis Vorpommern-Rügen über den Jahreswechsel hinaus gesichert
Mit Datum vom 30. November 2021 erhielten alle im Landkreis Vorpommern-Rügen aktiven und bisher geförderten Träger der Freien Wohlfahrtspflege ihre Zuwendungsbescheide für das Jahr 2022, soweit Entscheidungsreife vorlag.
Damit ist die Fortsetzung der Beratungstätigkeiten, welche die Träger für unsere Bürgerinnen und Bürger in den verschiedensten Lebensbereichen seit Jahren hervorragend erbringen, gesichert. Das Besondere liegt darin, dass die Umsetzung des Inkrafttretens des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes (WoftG M-V) zum 1. Januar 2022 diverse Vorarbeiten bis hin zu umfangreichen Abstimmungen mit dem Land erforderlich machte; eine wesentliche Änderung betrifft hier die Neuordnung der vom Land geleisteten Kofinanzierung. Aber auch die Steigerung der Beratungsqualität, die Barrierefreiheit der Beratungsstellen oder die Analy-se der Beratungsbedarfe rücken damit in den Fokus.
"Mit der Bescheid Erteilung zum 30. November 2021, welche den antragstellenden Trägern der freien Wohlfahrtspflege frühzeitig in Aussicht gestellt wurde, konnte ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes im Landkreis Vorpommern-Rügen erreicht werden", so Carmen Schröter (CDU), erste Stellvertreterin des Landrates und Sozialdezernentin. "Über den Jahres-wechsel hinaus gesichert sind damit die für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises so wichtige soziale Beratung und Gesundheitsberatung. Dazu zählen etwa die Schuldner-, Sucht- oder die Ehe- und Lebensberatung. Nun gilt es, den mit den Trägern Ende des Sommers begonnenen kooperativen Prozess zur Optimierung der Beratungslandschaft als weiteren Meilenstein zügig fortzusetzen", so Carmen Schröter weiter.
Zum Hintergrund: Am 19. Dezember 2019 beschloss der Landtag M-V das Gesetz über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern (Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz - WoftG M-V). Das Inkrafttreten des zweiten Abschnitts des Gesetzes mit Regelungen zur sozialen Beratung und zur Gesundheitsberatung wurde im weiteren Verlauf Corona-bedingt vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 verschoben. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherstellung der sozialen Beratung und Gesundheitsberatung sowie die Schaffung von Transparenz über die sozialen Aufgabenbereiche und die gewährten Mittel durch das Land und die Gebietskörperschaften. Finanziert werden die pflichtigen Beratungsangebote durch das Land und die Kommune. Das Land stellt dem Landkreis Vorpommern-Rügen zur Aufgabenerfüllung für das Jahr 2022 rund 776.000 € zur Verfügung. Um die Landesmittel vollumfänglich zu erhalten, ist eine mindestens 50 %ige Kofinanzierung durch den Landkreis erforderlich. Das gesamte Förder-volumen (Land und Kommune) beläuft sich bzgl. des Jahres 2022 mithin auf gut 1,5 Mio. €.
Neben regelmäßigen Berichten der Verwaltung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Kreistages Vorpommern-Rügen ist es dem Landkreis ein besonderes Anliegen, im Um-setzungsprozess des neuen Gesetzes die Trägerlandschaft mitzunehmen. So wurde am 18. August 2021 ein vom Landkreis initiiertes Treffen mit den hier aktiven Trägern der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt, auf welchem die Umsetzungsstände und weiteren Handlungsschritte transparent kommuniziert und kooperativ besprochen wurden. Die Träger waren aufgefordert, bis 30. September 2021 ihre Förderanträge bzgl. des Jahres 2022 zu stellen. Eine Entscheidung bzw. die Erteilung der Förderzusage wurde bis zum 30. November 2021 in Aussicht gestellt, um Planungssicherheit herzustellen. Zudem wurde die Beteiligung der Träger im weiteren Umsetzungsprozess des WoftG M-V besprochen. Als ein Ergebnis erfolgte die Bildung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Trägervertreter/innen aller Beratungsarten sowie Vertreter/innen des Landkreises. Die Arbeitsgruppe tagte bereits viermal. Schwerpunkte sind die Analyse des Ist-Standes hinsichtlich der existenten Beratungslandschaft sowie deren strategische Ausrichtung in der Zukunft. Ziel ist es, mit dem Knowhow der langjährig im Beratungsgeschäft tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege den Bürgerinnen und Bürgern die unter Beachtung der begrenzten finanziellen Ressourcen bestmögliche Beratung anzubieten, dies bei guter Erreichbarkeit.
(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)