Benachrichtigung, Isolations- und Genesenennachweise
Letzte Aktualisierung am 23. Februar 2023
Informationswege und Nachweise
SMS-Benachrichtigung für Corona-Infizierte Personen entfällt
Eine persönliche Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt per SMS oder Telefon an Personen mit einem positiven PCR-Nachweis aufgrund einer COVID-19-Erkrankung findet nicht mehr statt. Dies ist im Einzelfall ausschließlich vulnerablen Personen vorbehalten.
Für Infizierte bedeutet das, sich wegen des Testergebnisses an die Hausärztin oder den Hausarzt zu wenden oder aber den Befund über die Labore selbst direkt abzurufen. In der Teststelle kann erfragt werden, an welches Labor der Abstrich geschickt wird. Die Labore ermöglichen über ihre Webseiten eine selbständige Abfrage anhand des QR-Codes oder über einen Barcode und die Auftragsnummer, den Getestete im Testzentrum erhalten.
Da die Testzentren spätestens zum 1. März 2023 schließen, können Abstriche bzw. Corona-Tests mit den entsprechenden Ergebnissen dann nur noch im Rahmen einer ärztlichen Diagnostik erstellt werden.
Ausstellen von Isolations- und Genesenennachweisen
Im Landkreis Vorpommern-Rügen stellt das Gesundheitsamt in der Regel keine Isolationsbescheinigungen und Genesenennachweise mehr aus. Seit mehreren Monaten ermöglichen die Labore auf den laboreigenen Webseiten die Abfrage der Coronabefunde: Meist lässt sich das Laborergebnis mit Hilfe einer Registriernummer mit Barcode oder eines QR-Codes abrufen. Alternativ kann der Laborbefund direkt über die Hausärztin oder den Hausarzt angefragt werden, sofern diese den Corona-Test beauftragt haben.
Die positiven PCR-Testergebnisse bzw. Laborbefunde sind offiziell anerkannt. In einer Apotheke oder über die Hausärztin/den Hausarzt kann der Genesenen-Nachweis auf Basis des positiven Laborbefundes ausgestellt werden.