Aus der Arbeit der Kreisverwaltung 2021
Aktuelle Informationen aus dem Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen
Oberste Priorität ist nach wie vor, die Sicherstellung der pünktlichen und sachgerechten Auszahlungen von Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie auch für Arbeitgeber und Träger.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich an telefonische oder elektronische Kontakte gewöhnt und einige von ihnen können wir telefonisch besser erreichen als persönlich. Unsere digitalen Angebote wie Online-Antrag und Kontaktformular, die wir in diesem Jahr eingeführt haben, werden gern genutzt.
Eine Herausforderung ist und bleibt die Aufrechterhaltung der Motivation der Bürgerinnen und Bürger in jeder Hinsicht. Der Unterstützungsbedarf in den verschiedensten Lebenssituationen wegen psychischer Erkrankungen, familiärer Probleme und Perspektivlosigkeit nimmt zu.
Fallzahlen:
Mit dem zweiten Lockdown erfolgte ab November 2020 wieder ein stetiger Anstieg der durch uns zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften. Derzeit sind die Antragstellungen rückläufig. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob aufgrund der aktuellen G-Regelungen auch im Handel- und Gesundheitsbereich, wieder mehr Anträge eingehen werden.
Die Corona bedingt vereinfachte Antragstellung Alg II mit geringeren Zugangsbeschränkungen (keine Angemessenheitsprüfung bei den Kosten Unterkunft und Heizung und höhere Freibeträge beim Vermögen) gilt auch weiterhin.
Aktuell betreuen wir:
- 10.319 Bedarfsgemeinschaften (+ 4,5 % zum Vorjahresmonat)
- 12.836 erwerbsfähige Leistungsempfänger (+ 5,3 % zum Vorjahresmonat)
- 17.343 Personen (+ 3,8% zum Vorjahresmonat)
Die Anzahl der Selbständigen im Leistungsbezug hat sich im Vergleich zu 2020 mehr als verdoppelt.
Stand zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes:
Von den ursprünglich 53 Beschäftigungen sind noch 15 aktiv (§ 16e):
- 38 Beendigungen:
- 19 Übergang in reguläre Beschäftigung
- 4 aus gesundheitlichen Gründen
- 6 vorzeitig, in der Person liegende Gründe
- 9 Ablauf des Förderzeitraums, keine Anschlussbeschäftigung
aktuell 311 besetzte Stellen Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i)
- bis dato 59 Beendigungen:
- 15 durch Arbeitsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt
- 23 aus gesundheitlichen Gründen
- 10 vorzeitig, in der Person liegende Gründe
- 1 Ablauf des Förderzeitraums, keine Anschlussbeschäftigung
- 10 Sonstige (verstorben, fehlende Motivation)
Es sind in keinem der beiden Förderprogramme negative Auswirkungen der Corona-Pandemie erkennbar. Es handelt sich hierbei um sehr wirkungsvolle Instrumente.
AGH-Maßnahmen laufen aktuell unter 3G-Bedingungen für Träger und Teilnehmer.
Wir werden auch weiterhin umsichtig handeln und der Sicherstellungsauftrag hat weiter Vorrang.
(Text: Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen)