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Aus der Arbeit der Kreisverwaltung 2021

Statistiken aus dem Bürgerservice

Bürgerservice
Bürgerservice



Der Bürgerservice des Landkreises hat an seinen Standorten auch während der Corona-Pandemie weitestgehend durchgängig Bürgeranliegen im persönlichen Kontakt erledigt.

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2021 ergibt sich in den Terminlisten der vier Standorte eine beeindruckende Zahl von 31.017 Terminen,

    • davon 20.195 im Bereich KFZ-Zulassung
    • und 10.822 im Bereich Führerschein.

Davon entfielen auf den

Standort Stralsund 7.851 Termine,

  • auf RDG 7.299 Termine,
  • auf Grimmen 6.418 Termine
  • und auf Bergen 9.449 Termine.

Die Bearbeitung der Vorgänge von Händlern und Zulassungsdiensten mit einer großen Anzahl an Vorgängen erfolgte in der Regel außerhalb dieser Terminliste.

Bildung und Teilhabe

6.191 Anträge auf Bildung - und Teilhabe wurden von Januar bis November 2021 gestellt.

Davon

  • 1.319 Anträge in RDG,
  • 2.522 in HST,
  • 1.127 in Grimmen und
  • 1.223 in Bergen.

37,2 % der Anträge (2300) wurden in elektronischer Form (per E-Mail) gestellt, 51,0 % (3156) erreichten die Verwaltung per Post (persönlicher Einwurf in den Hausbriefkasten oder Versendung über einen Postdienstleister), persönlich bei den Sachbearbeitern wurden
10,7 % (665) der Anträge abgegeben.

Für die nachhaltige Entwicklung der elektronischen Antragstellung war es interessant zu sehen, dass auch in Monaten, in denen die Verwaltung "regulär" geöffnet hatte, ein hoher Anteil an Anträgen per E-Mail einging. Viele Bürgerinnen und Bürger haben hiermit positive Erfahrungen gemacht (Zeit- und Kostenersparnis, Zuverlässigkeit, Nachvollziehbarkeit der eigenen Antragstellung).

6.191 Anträge bedeuten nicht 6.191 Bescheide, da die Anträge z. T. mehrere Leistungen umfassen.

So wurden vom 01. Januar bis 30. November 2021 z. B.

  • 5.846 Anträge auf Mittagessen bearbeitet und Kostenübernahmeerklärungen an die Anbieter der Mittagsversorgung versendet,
  • 3.182 mal Bewilligungsbescheide für eintägige Ausflüge und
  • 3.369 mal Bewilligungsbescheide für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erstellt.

Die Leistungen werden zum großen Teil über die Bildungskarte abgerechnet - insgesamt sind im Bildungskartenportal 549 Anbieter aus den Bereichen Mittagessen, Teilhabe, eintägige Ausflüge und Lernförderung registriert und können erbrachte Leistungen dort abrechnen.

Führerscheinstelle

Der Pflichtumtausch ist über das ganze Jahr verteilt zu spüren gewesen. Im Dezember geht es in den Endspurt, da die erste Frist am 19. Januar 2022 abläuft. Wurden im Jahr 2020 noch 982 Umtausche in einen EU-Kartenführerschein bearbeitet, waren es bis zum 9. Dezember 2021 schon 4541. Rein rechnerisch fehlen jedoch noch 8700 Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ihren Papierführerschein laut örtlichen Fahrerlaubnisregister stichtagsbezogen umtauschen müssten, diese Zahl ist jedoch nicht bereinigt (Verstorbene, Verzogene, Zugezogene).

Bis 2033 wird der Pflichtumtausch den Landkreis als Fahrerlaubnisbehörde beschäftigen. Und da nunmehr eine Dokumentenbefristung von 15 Jahren gilt, wird sich dieser Umtausch immer wieder fortsetzen.

Beim überwiegenden Teil der anderen Anträge ist ein minimaler Rückgang zu verzeichnen, auch wenn noch 2 Wochen bis zum Jahresende unberücksichtigt bleiben. So sind die Erstanträge von 913 auf 792, die Erweiterungsanträge von 602 auf 561, die Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen von 1090 auf 840 und die BF17-Anträge von 491 auf 467, gesunken.

Im Jahr 2021 gab es eine wichtige Neuerung: Zum 1. April wurde eine weitere nationale Schlüsselzahl, die B197, eingeführt. Ein Fahrschüler absolviert seine Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug, erwirbt über zusätzliche Ausbildungsstunden einen Schaltnachweis und legt die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug ab. Gefahren werden darf dann aber beides - im Inland!

Zulassungsbehörde

Die meisten Bürger und Bürgerinnen der Kfz-Zulassungsstelle kommen noch persönlich in unsere Behörde.

Die Online-Dienstleistung Zulassung schafft für einige Antragsteller Erleichterung. Eine Steigerung der Inanspruchnahme ist deshalb in unserem Landkreis zu verzeichnen.

So wurden im Jahr 2020, Stichtag 6. Dezember, mit i-Kfz nur 34 Vorgänge über das Online-Portal beantrag und abgewickelt. Davon: 4 abgelehnt, 5 Neuzulassung, 6 Umschreibungen innerhalb des Landkreises, Ausserbetriebsetzungen insgesamt 14.

In 2021 sind es, Stichtag 6. Dezember, insgesamt 122 Vorgänge. Davon: 5 abgelehnt, Neuzulassung: 5, Umschreibungen von außerhalb ohne Halterwechsel: 13 und Umschreibungen mit Halterwechsel insgesamt 8 Vorgänge.

Als Anhang beigefügt gebe ich Ihnen einen Vergleich 2020 /2021 unserer Zulassungszahlen zu Kenntnis.

Es ist zu erkennen, dass unsere Zulassungsvorgänge in diesem Jahr stark rückläufig sind. Ein deutliches Minus ist z. B bei den Neuzulassungen (NZ) zu erkennen.

Es gibt die Möglichkeit, die Kennzeichen bei einem Umzug oder Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitzunehmen.

Das spart Kosten für den Antragsteller.

Gegenüber 2020 haben im Jahr 2021 391 mehr Antragssteller diesen Vorteil bei Umschreibung von außerhalb mit (UMH) und ohne Halterwechsel (UOH) für sich in Anspruch genommen.

Umschreibung enthält UMH und UOH mit Kennzeichenmitnahme für 2020:                        1166                     

Umschreibung enthält UMH und UOH mit Kennzeichenmitnahme für 2021:                        1557

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)

27.12.2021