Allgemeinverfügung regelt Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2021/2022
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Jahreswechsel die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf bestimmten öffentlichen Plätzen laut Paragraph 6 Absatz 1 a Corona-Landesverordnung untersagt.
Die Verwendung von Pyrotechnik ist demnach auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis Vorpommern-Rügen untersagt:
- Amt Barth: Stadt Barth Hafen, Marktplatz, Bahnhofsvorplatz, Parkplatz Nelkenstraße, Fuhlendorf Bodden- und Strandabschnitte, Saal Boddenabschnitte, Hafen Neuendorf Kenz-Küstrow Boddenabschnitte, Hafen Dabitz
- Amt Miltzow: Stahlbrode Hafen
- Amt Recknitz-Trebeltal: sämtliche öffentliche kommunale Plätze, Flächen und Straßen in den Städten Bad Sülze und Tribsees und den Gemeinden Deyelsdorf, Dettmannsdorf, Drechow, Eixen Grammendorf, Gransebieth, Hugoldsdorf und Lindholz inklusive der Ortsteile
- Stadt Ribnitz-Damgarten: Am Markt und Gänsestraße im Bereich der Kirche, Hafen Ribnitz und Hafenpromenade
- Gemeinde Ostseebad Binz: Kurplatz, Seebrückenvorplatz, Park der Sinne, Schmachterseepromenade und dessen Vorplatz, alle Stadien sowie Sport- und Spielplätze sowie alle im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Straßen und Wege einschließlich des Ortsteiles Prora, Strandflächen im Gemeindegebiet
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst: Hafen, Strandflächen im Gemeindegebiet
- Stadt Grimmen: Marktplatz (Markt) in der Altstadt, Vorplatz des Kulturhauses “Treffpunkt Europas“ (Heinrich-Heine-Straße) übergreifend bis auf den gegenüberliegenden Netto-Parkplatz
- Stadt Sassnitz: Rügenplatz
Weitere Informationen: Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik auf zu bestimmenden öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nach § 6 Abs. 1 a Coronal-LVO
(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)