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Aktuelle Corona LVO M-V: letzte Änderung vom 11. Januar 2022

Testpflicht für 3fach Geimpfte entfällt für Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Gemäß § 1f (7) der aktuellen Corona Landesverordnung M-V (Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.01.2022 bis 09.02.2022) entfällt die Testpflicht für 3fach Geimpfte (geboosterte) Teilnehmer von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Gleiches gilt auch für Angebote der beruflichen Qualifizierung oder beruflichen Aus,- Fort- und Weiterbildung, sofern diese nicht zum Erwerb einer formalen Qualifikation führen.

Bisherige Anordnungen und Regeln, wie Abstands- und Maskenpflicht sowie die 2G-Plus-Regel der Stufe 4 bei nicht geboosterten Teilnehmern im Innenbereich bleiben erhalten. Die Kontaktbeschränkungen im Innen- und Außenbereich für Ungeimpfte bleiben ebenfalls bestehen.

Nähere Informationen können Sie der der aktuell gültigen Corona Landesverordnung M-V unter https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente entnehmen.

13.01.2022 
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter