Corona-Schutzmaßnahmen der Warnstufe "Rot" gelten weiterhin im Landkreis Vorpommern-Rügen
Die landesweit geltenden Lockerungen der Corona-Regeln für Mecklenburg-Vorpommern gelten nicht für den Landkreis Vorpommern-Rügen, da sich der Landkreis weiterhin in der Warnstufe „Rot“ befindet
In Anpassung an die aktuelle Fassung der Corona-LVO M-V wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 13. Dezember 2021 festgestellt, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19 Infektionsgeschehens gemäß § 1 Absatz 2 Corona-LVO M-V seit dem 14. Dezember 2021 und immer noch der Stufe 4 (rot) zugeordnet ist und nach Einschätzung des Gesundheitsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems droht. Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie hier.
Die einzelnen Schutzmaßnahmen werden auch hier näher erläutert.