Änderungen in der Umsetzung der Quarantänepflicht und des Kontaktpersonenmanagements
Allgemeinverfügung tritt am 21. Januar 2022 in Kraft
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung von Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement – tritt morgen in Kraft.
Im Einzelnen gilt u. a. folgendes:
1. Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:
- Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
- Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
- Genesene bis 3 Monate nach positivem Test
Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer ein PCR-Test bei Symptomen.
2. Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte
- 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen - dann PCR-Test)
- Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer ein PCR-Test.
3. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
- Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
- Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
- Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)